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Möglichkeit der Beiordnung eines Psychosozialen Prozessbegleiters
Bundesweit besteht die Möglichkeit für Opfer von Straftaten, in bestimmten Fällen eine Psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch zu nehmen. Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine nicht juristische, professionelle Form der Zeugenbetreuung. Psychosoziale Prozessbegleiter sind speziell für die Betreuung von besonders schutzbedürftigen Opfern von Straftaten ausgebildet. Sie helfen die Tatopfer für das Strafverfahren zu stabilisieren und die Aussagefähigkeit des Opfers herzustellen bzw. zu erhalten. Es wird insoweit auf die Ausführungen zur Psychosozialen Prozessbegleitung im bayerischen Opfermerkblatt verwiesen. Dieses Merkblatt wird Geschädigten von Straftaten grundsätzlich bereits durch die Polizei ausgehändigt. Da das Institut der Psychosozialen Prozessbegleitung von vielen Opfern trotz Vorliegen der Beiordnungsvoraussetzungen nicht in Anspruch genommen wird, wird darum gebeten, auch Nebenklagevertreterinnen und Nebenklagevertreter, ihre Mandanten auf diese Möglichkeit hinzuweisen.
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JuMiKo: Auch zukünftig keine Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherer
Dem Vorstoß des Bayerischen Staatsministerium der Justiz, Rechtsschutzversicherern eine anwaltliche Rechtsberatung zu ermöglichen, wurde durch die Justizministerkonferenz (JuMiKo) am 07.11.2025 ein