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JuMiKo: Auch zukünftig keine Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherer
Dem Vorstoß des Bayerischen Staatsministerium der Justiz, Rechtsschutzversicherern eine anwaltliche Rechtsberatung zu ermöglichen, wurde durch die Justizministerkonferenz (JuMiKo) am 07.11.2025 eine klare Absage erteilt. 14 von 16 Bundesländern stimmten gegen die Beschlussvorlage auf Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes - ein klares Signal für die Anwaltschaft.
Auch die bayerischen Rechtsanwaltskammern und die Bundesrechtsanwaltskammer hatten das Vorhaben zuvor scharf kritisiert. Sie warnten vor einer schleichenden Erosion des anwaltlichen Berufsrechts und einer Gefährdung der unabhängigen Rechtsberatung. Wäre die Änderung umgesetzt worden, hätten Versicherer in erheblichem Umfang anwaltliche Tätigkeiten übernehmen und damit das bewährte System der unabhängigen, nur dem Interesse der Mandanten verpflichteten Beratung, unterlaufen können.
Mit der nun erteilten Absage ist klargestellt: Rechtsberatung bleibt Kernaufgabe der Anwaltschaft - unabhängig, verschwiegen und frei von wirtschaftlichen Interessen Dritter.
Weitere Informationen zur JuMiKo und die gefassten Beschlüsse finden sie auf den Internetseiten der BRAK und der Justiz NRW.
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