Abteilungen

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Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat elf Abteilungen gebildet. Durch § 3 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Vorstands wurden einzelne Aufgaben zur selbständigen Erledigung an die Abteilungen übertragen.

Sie erreichen die Abteilungen über die Geschäftststelle der Rechtsanwaltskammer Nürnberg.