Mediationsverfahren

Mediationsverfahren

Außergerichtliche Streitbeilegung und Mediation

Die Interessen der Mandanten lassen sich oftmals nicht nur gerichtlich klären.  Die außergerichtliche Streitbeilegung erfreut sich in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit und auch der Gesetzgeber hat einen stärkeren Fokus auf diesen Bereich gelegt und Rechtsgrundlagen für verschiedene Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung wie z. B. Meditation und Schlichtungsverfahren geschaffen. 

Mediation bietet adäquate Lösungsansätze, um Rechtsstreitigkeiten schnell, effektiv und wirtschaftlich zu lösen, Win-win-Lösungen zu erzielen und Beziehungen, seien sie privater oder beruflicher Natur aufrechtzuerhalten oder wieder aufzubauen und stellt damit eine zunehmend beliebte Form von effizienten Konfliktbewältigungen dar. Besonders geeignet sind Mediationen, wenn Sachverhalte aus dem Rechtsstreit vertraulich sind oder die Parteien eng miteinander verbunden sind (z.B. familiäre Bindung, besondere Geschäftsbeziehungen, Gesellschafterverhältnisse etc.), sowie bei komplexen Sachverhalten mit Streitigkeiten auf mehreren Ebenen. Mediation ist grundsätzlich aber in allen Rechtgebieten und in unterschiedlichen Formen und Ausprägungen möglich. 

Dabei können Anwälte in verschiedenen Rollen tätig werden: 

  • als neutraler Mediator
  • als Konfliktmanager (Prüfung des Sachverhaltes und Anraten zur Durchführung einer Mediation)
  • als Berater des Mandanten im Rahmen einer Mediation (entweder unter Teilnahme am Verfahren selbst oder zur rechtlichen Prüfung erarbeiteter Lösungsansätze)

Auch die Rechtsanwaltskammer Nürnberg unterstützt diesen Bereich und beteiligt sich unter anderem an verschiedenen Veranstaltungen, wie z. B. an den alle zwei Jahre stattfindenden bayerischen Mediationstag oder dem Kooperationsprojekt Wirtschaftsmediation. 

Bei bestehenden Fragen, kommen Sie gerne auf uns zu!