Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat elf Abteilungen gebildet. Durch § 3 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Vorstands wurden einzelne Aufgaben zur selbständigen Erledigung an die Abteilungen übertragen.
Sie erreichen die Abteilungen über die Geschäfststelle der Rechtsanwaltskammer Nürnberg.