Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihr Rechtsanwalt gegen eine Berufspflicht verstoßen hat, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Rechtsanwaltskammer zu beschweren. Bitte beachten Sie dabei:
- Wir können nur den Verstoß gegen Berufspflichten (siehe unten) überprüfen und ggf. ahnden. Wenn Sie gegen Ihren Anwalt wegen einer Falschberatung oder wegen seiner Rechnung vorgehen wollen, müssen Sie sich an das zuständige Zivilgericht wenden.
- Sie können sich in der Regel nur über Ihren eigenen Anwalt beschweren. Über den Anwalt der Gegenseite können Sie sich nur insoweit beschweren, als es sich um Berufspflichten handelt, die nicht nur gegenüber dem eigenen Mandanten bestehen. Eine Beschwerde ist daher z.B. nicht möglich, wenn der Anwalt der Gegenseite auf Ihre Anfragen nicht antwortet, da die entsprechende Pflicht nur im verhältnis Mandant - Anwalt der Gegenseite besteht.
- Wir benötigen Ihre Beschwerde schriftlich, damit wir sie an Ihren Anwalt weiterleiten können. Dazu sind wir verpflichtet, weil Ihr Anwalt im Fall der Beschwerde einen Anspruch auf rechtliches Gehör hat.
- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihrer Beschwerde wegen des vorgeschriebenen Verfahrensablaufs mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Sollte gleichzeitig ein Zivil- oder Strafverfahren anhängig sein, müssen wir unser Verfahren aussetzen, bis die Gerichte entschieden haben. Die Bearbeitung Ihrer Beschwerde kann dann sogar mehrere Monate dauern.
- Wichtig: Bei einem Beschwerdeverfahren handelt es sich um ein nicht-öffentliches Disziplinarverfahren. Das bedeutet, dass bei einer begründeten Beschwerde zwar eine Sanktion gegen den Anwalt verhängt wird. Sie erhalten jedoch kein Urteil, mit dem Sie gegen den Anwalt vorgehen könnten. Eventuell laufende Verjährungsfristen werden nicht unterbrochen!
- Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse an. Anonyme Beschwerden können von uns nicht bearbeitet werden.
Bitte schildern Sie schriftlich den Verlauf des Mandatsverhältnisses:
- Wann und womit wurde der Antragsgegner von Ihnen beauftragt?
- Welche Tätigkeiten hat der Rechtsanwalt ausgeführt?
- Was werfen Sie Ihrem Anwalt konkret vor (Rechnungen oder Beratungsleistungen können nicht überprüft werden!)
Eine Beschwerde ist schriftlich an die Rechtsanwaltskammer Nürnberg zu richten. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag alle relevanten Schriftstücke, die den geschilderten Sachverhalt belegen, in chronologischer Reihenfolge als Kopie bei. Bitte senden Sie uns keine Originale, die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgesandt.