Prüfungsinhalte
Die Prüfungsinhalte sind in § 15 der Prüfungsordnung geregelt:
- Büroorganisation und Verwaltung
- Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung
- Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozeßrecht
- Mandantenbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht
Weitere Hilfestellung und einen detaillierten Überblick über den Prüfungsstoff bietet die unverbindliche Orientierungshilfe der drei bayerischen Rechtsanwaltskammern.
Termine
Die nächste Prüfung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250) findet voraussichtlich wie folgt statt:
11. / 12. / 13. März 2025 - schriftlicher Teil
14. / 15. Mai 2025 - Ergänzungsprüfung
21. / 22. / 23. Mai 2025 - mündlicher Teil
Die Anmeldefrist (Ausschlussfrist) zur Fortbildungsprüfung 2025 endet am 31.12.2024. Das Anmeldeformular finden Sie zu gegebener Zait an dieser Stelle.
Bei der Fortbildungsprüfung sind nach derzeitigem Stand folgende Arbeits- und Hilfsmittel zulässig:
- Textsammlung „Habersack (vormals Schönfelder), Deutsche Gesetze“ nebst Ergänzungsband auf neuestem Stand
- Beck - Texte im dtv-Verlag, ArbR, Arbeitsgesetze
- Beck - Texte im dtv-Verlag, SteuerG, Steuergesetze 1, Steuergesetze 2
oder - Beck - Texte im dtv, EST, Einkommensteuer, UST, Umsatzsteuerrecht, Lohnsteuerrecht
oder - Beck`sche Textausgabe, Steuergesetze I, Textsammlung, Steuerrichtlinie, Textsammlung
oder - NWB - Textausgabe, wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnungen, wichtige Steuerrichtlinien
- nicht programmierbarer Taschenrechner (Solartaschenrechner sind ungeeignet)
Für den schriftlichen Teil der Prüfung 2025 gilt der Rechtsstand zum 31.12.2024. Genauere Informationen stellen wir zu gegebener Zeit zur Verfügung.
Eine unkommentierte Gebührentabelle sowie ein Kalender werden bei der Prüfung durch die Rechtsanwaltskammer gestellt. Andere Gebührentabellen und/oder Kalender dürfen nicht verwendet werden.
Nicht zugelassen sind:
- andere Textausgaben als die oben genannten mit Erläuterungen, wie z.B. Beck-Texte dtv BGB, RVG, ZPO, FG und andere
- Bemerkungen, Schemata, Erläuterungen
- Register/Reiter, die Wortvermerke tragen, die nicht Gesetzesbezeichnungen sind, wie z.B. „Verjährung“ oder „Berufung“ – auch Überschriften von einzelnen Vorschriften sind nicht erlaubt!
- Farbliche Markierungen, die ein Schemata erkennen lassen /z.B. rot für Zulässigkeit und blau für Begründetheit, gelb für Anspruchsgrundlagen)
- Gebührentabellen mit Erläuterungen (z.B. Berechnung der Mittegebühr etc.) wie z. B. Schwarzwälder Gebührentabelle, Schmeckenbecher, Kostentafeln, Höver Gebührentabellen
Zudem weisen wir daraufhin, dass Abkürzungen bei den Gebührenbezeichnungen nicht zulässig sind. Wir weisen weiter darauf hin, dass sämtliche internetfähigen Geräte (Smartphone, Smartwatch, etc.) während der Prüfung nicht genutzt werden dürfen.
Die persönlichen und örtlichen Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 8 und 9 der Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnung können Sie bei der Rechtsanwaltskammer telefonisch anfordern oder unter www.rak-nbg.de abrufen.
Für die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von € 300,00 zu entrichten. Für die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung in höchstens drei Prüfungsfächern reduziert sich die Prüfungsgebühr auf € 250,00.
Anmeldung:
Den Anmeldeschluss (Ausschlussfrist) für die Fortbildungsprüfung 2025 ist der 31.12.2024.
Die Anmeldung erfolgt je nach Zuständigkeit über die Rechtsanwaltskammer München bzw. Rechtsanwaltskammer Nürnberg.
Zuständig für die Bezirke der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg ist: Frau Rybak, Tel. 0911/92633-30. Das Formblatt zur Anmeldung erhalten Sie hier.
Zuständig für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer München ist: Frau Hafeneder, Tel. 089/532944-34, Fax: 089/532944-53. Das Formblatt zur Anmeldung erhalten Sie über die Homepage der Rechtsanwaltskammer München unter: www.rak-muenchen.de.
Noteneinsicht online
Die schriftlichen Prüfungsergebnisse der Rechtsfachwirtprüfung sind auschließlich online abrufbar. Wann die Noteneinsicht jeweils möglich ist, geben wir zu gegebener Zeit an dieser Stelle bekannt.
Um die Noten abrufen zu können, benötigen Sie einen persönlichen Zugangscode. Dieser wird Ihnen mit dem Zulassungsbescheid zur Prüfung überreicht.
- zur Noteneinsicht online.