Auf Antrag erfolgt die Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk der Rechtsanwalt seine Kanzlei einrichten möchte.
Für Ihre Erstzulassung benötigen wir:
- das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
- einen lückenlosen Lebenslauf mit Scanfoto
- Zeugnis über den Erwerb der Befähigung zum Richteramt im Original oder in beglaubigter Abschrift
- Deckungszusage der Berufshaftpflichtversicherung. Der Antrag auf Abschluss einer Versicherung genügt nicht. Die Vorlage von Versicherungsschein bzw. –police ist nicht erforderlich.
- ggf. Kopie der Promotionsurkunde
- ggf. Fortbildungsnachweis § 43f BRAO
- den Nachweis über die bezahlte Verwaltungsgebühr i.H.v. 250,00 €
Hinweise zur Ausfüllung des Zulassungsantrages siehe unten.
Sobald Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, werden Sie zur Vereidigung geladen, sofern Sie nicht bereits in der Vergangenheit vereidigt wurden,
§ 12 a Abs. 7 BRAO. Vereidigungen finden in der Regel alle 2 Wochen statt. Die Zulassung erfolgt mit der anschließenden Aushändigung der Urkunde.
Sie sind Europäischer Rechtsanwalt oder Angehöriger eines Mitgliedsstaates der WHO und wollen in die Rechtsanwaltskammer Nürnberg aufgenommen werden? Bitte stellen Sie schriftlich einen entsprechenden Antrag bei der RAK Nürnberg und fügen Sie alle Anlagen bei. Das Formular finden Sie in der Downloadbox.
Das Informationsmaterial der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de
- Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.pdf
- Merkblatt Zulassung.pdf
- Aufnahmeantrag EURAG.pdf
- Hinweise zur Aufnahme nach EURAG.pdf
- Aufnahme_§_206_BRAO.pdf
- Antrag auf Teilnahme am Anwaltsuchservice.pdf
- Aufnahme§27Abs3BRAO.pdf
- Aufnahme Rechtsanwalt+Syndikusrechtsanwalt gem. § 27 Abs. 3 BRAO.pdf
- Verzicht gem. § 14 II.pdf