Stipendium
Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung „Weiterbildungsstipendium“ (vormals „Begabtenförderung berufliche Bildung) gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer „Karriere mit Lehre“. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.
Wer kann gefördert werden?
Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium kann sich, wer:
- die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten abgeschlossen hat,
- die Abschlussprüfung mit der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei gekommen ist oder ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
- weder Student/in noch Hochschulabsolvent/in ist,
- zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.
Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn Anrechnungszeiten wie z.B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind - in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen:
- die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen
- die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/-kauffrau),
- die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher und sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen, (z.B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement)
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Berufstätigkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen.
Bereits begonnene Weiterbildungen können nicht gefördert werden.
Wo und bis wann kann man sich bewerben?
Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg ist Ansprechpartnerin in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung für diejenigen, deren Ausbildungsverhältnis im dortigen Ausbildungsverzeichnis eingetragen war.
Das Förderprogramm wird im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durchgeführt. Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg wählt ihre Stipendiaten aus, berät sie, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.
Neue Stipendiaten werden jeweils zum 01. April eines Jahres aufgenommen. Bewerbungsschluss ist in der Regel der 01. März des laufenden Kalenderjahres. Bewerbungsformulare können Sie bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Nürnberg anfordern.
Im anschließenden Auswahlverfahren werden alle Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht und vollständig in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Nürnberg eingegangen sind.
Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.
Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiaten Zuschüsse von bis zu 8.700 EUR für geeignete Weiterbildungen beantragen. Für jede Maßnahme ist ein Eigenanteil von 10 % der Kosten abzuziehen. Dies gilt auch für längerfristige Maßnahmen über mehrere Förderjahre. Im ersten Jahr der Förderung kann zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme zusätzlich ein IT-Bonus von 250 EUR für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.
Wer informiert?
Ansprechpartnerin bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg ist Frau Rybak, Tel. 0911 - 9263330
Informationen finden Sie auch unter Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (sbb-stipendien.de).
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG)
Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem AFBG werden Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Zu den typischen Aufstiegsfortbildungen zählen u.a. Rechtsfachwirtkurse. Teilnehmer erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Der maximale Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten beträgt 15.000 Euro. Erfolgreichen Absolventen wird auf Antrag 50 Prozent des zum Zeitpunkt des Bestehens der Prüfung noch nicht fällig gewordenen Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.aufstiegs-bafoeg.de