Auch wer über kein Abitur verfügt, hat die Chance zum Studium!
Allgemeiner Hochschulzugang
In Bayern regelt das Art. 45 Bayerisches Hochschulgesetz in Verbindung mit §§ 29 ff. Qualifikationsverordnung (QualV) die Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte. Danach haben Geprüfte Rechtsfachwirte und Rechtsfachwirtinnen einen allgemeinen Zugang zur Hochschule, wenn Sie den erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung nachweisen und ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolvieren, an der das Studium aufgenommen werden soll.
Fachgebundener Hochschulzugang
Eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung ist auch für qualifizierte Berufstätige nach § 30 QualV eröffnet, wenn u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- erfolgreicher Abschluss einer nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung, durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich,
- anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich,
- Absolvierung eines Beratungsgesprächs an der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll, und
- jeweils nach Angebot der Hochschule Bestehen einer besonderen Hochschulprüfung (Hochschulzugangsprüfung) oder nachweislich erfolgreiche Absolvierung eines Probestudiums von mindestens zwei Semestern.
Weitere Informationen erhalten Sie über die jeweilige Fachhoschule.