Bereits im September 2015 werden das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz und das Arbeitsgericht Koblenz für den elektronischen Rechtsverkehr eröffnet. Ab dem 01.02.2016 folgen weitere Arbeitsgerichte im Abstand von zwei bzw. drei Monaten. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem Zeitplan, der in dem als Anlage beigefügten Flyer enthalten ist.
Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Arbeitsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz
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