Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist heute in Betrieb gegangen. Am 25.11.2016 hob der AGH Berlin zwei einstweilige Anordnungen auf, die die Inbetriebnahme des beA vorübergehend verhinderten.
weitere Informationen:
Presseerklärung Nr. 17 v. 28.11.2016
www.bea.brak.de