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ERV im LG-Bezirk Ansbach

Veröffentlicht am: 10.10.2019

Der Präsident des Landgerichts Ansbach hat mitgeteilt, dass bei den Justizbehörden im Landgerichtsbezirk Ansbach in den Zivilabteilungen zu folgenden Terminen nun auch der elektronische Postausgang (= Stufe 2 des elektronischen Rechtsverkehrs) eröffnet wird:

  • Amtsgericht Ansbach, Zivilabteilung, am 14. Oktober 2019
  • Amtsgericht Weißenburg i. Bay., Zivilabteilung, am 14. Oktober 2019
  • Landgericht Ansbach, Zivilabteilung, am 14. Oktober 2019

Ab den genannten Terminen sei der ganzheitliche elektronische Rechtsverkehr im Eingangs- und Ausgangsbereich für die Zivilabteilungen der jeweiligen Gerichte technisch umgesetzt und Nachrichten werden soweit wie möglich nicht mehr in Papierform übersandt, sondern elektronisch an das besondere Anwaltspostfach (beA) übermittelt.

Da aus anderen Gerichtsbezirken Probleme mit der Rücksendung von Empfangsbekenntnissen gemeldet worden wären, möchte der Präsident bereits jetzt darum bitten, elektronisch durch das Gericht übermittelte Empfangsbekenntnisse auch elektronisch zurückzusenden.

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