Seit dem 01.01.2018 besteht bundeseinheitlich die Möglichkeit, in Rechtssachen elektronische Dokumente bei Gerichten und Staatsanwaltschaften einzureichen.
Der Präsident des Landgerichts Ansbach hat mitgeteilt, dass bei den Justizbehörden im Landgerichtsbezirk Ansbach in den Abteilungen für Strafsachen und für Familiensachen zu folgenden Terminen nun auch der elektronische Postausgang (= Stufe 2 des elektronischen Rechtsverkehrs) eröffnet wird:
- Amtsgericht Ansbach, Familienabteilung und Strafabteilung, am 17. Februar 2020
- Amtsgericht Weißenburg i. Bay., Familienabteilung und Strafabteilung, am 17. Februar 2020
- Landgericht Ansbach, Strafabteilung, am 17. Februar 2020
Ab den genannten Terminen sei der ganzheitliche elektronische Rechtsverkehr im Eingangs- und Ausgangsbereich für die Strafabteilungen sowie für die Familienabteilungen der jeweiligen Gerichte technisch umgesetzt und Nachrichten würden soweit wie möglich nicht mehr in Papierform übersandt, sondern elektronisch an das besondere Anwaltspostfach (beA) übermittelt.
Da aus anderen Gerichtsbezirken Probleme mit der Rücksendung von Empfangsbekenntnissen gemeldet wurden, bittet der Präsident des LG Ansbach bereits jetzt darum, elektronisch durch das Gericht übermittelte Empfangsbekenntnisse auch elektronisch zurückzusenden.