Mit Pressemitteilung 2/2020 vom 29.05.2020 hat das Bayerische Landessozialgericht mitgeteilt, dass nach dem pandemiebedingten vorübergehend eingeschränkten Sitzungsbetrieb nunmehr wieder regelmäßig mündliche Verhandlungen stattfinden werden. Um für alle Prozessbeteiligten eine gefahrlose Teilnahme an den Sitzungen zu ermöglichen, wären in den Sitzungssälen Vorkehrungen getroffen worden, um die Einhaltung der entsprechenden Hygienevorschriften zu gewährleisten.
Wiederaufnahme des regulären Sitzungsbetriebs in der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit
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