Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat Informationen zum Anspruchsausschluss für ungeimpfte Personen auf Entschädigung gemäß § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG für Bayern übermittelt.
Informationen zum Anspruchsausschluss für ungeimpfte Personen
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