Die Satzungsversammlung hat in ihrer 3. Sitzung Ende April Änderungen der BORA beschlossen, unter anderem mit Blick auf Sammelanderkonten und auf die neue Pflicht gemäß § 43f BRAO, Kenntnisse im Berufsrecht nachzuweisen.
Mit Schreiben vom 25.7.2022 hat der Bundesminister der Justiz der Bundesrechtsanwaltskammer mitgeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der 3. Sitzung der 7. Satzungsversammlung vom 29./30.4.2022 zur Änderung der BORA keine Bedenken bestehen. Die Beschlüsse wurden am 27.7.2022 auf der Website der BRAK veröffentlicht und treten damit gem. § 191e Abs. 3 BRAO mit Wirkung zum 1.10.2022 in Kraft.
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