Zum 1.7.2017 treten Änderungen an § 5 I lit. g Nr. 3 lit. a FAO und an § 14o FAO in Kraft. Die in der 3. Sitzung der 6. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer am 21.11.2016 beschlossenen Modifikationen betreffen die Fachanwaltschaften für Insolvenzrecht und für Vergaberecht. Sie passen die Anforderungen, die an Fachanwälte in diesen Bereichen gestellt werden, an die geänderte Gesetzeslage an.