Die Signaturzertifikate, die auf den beA-Karten Signatur der ersten Generation hinterlegt sind, verlieren am 31.12.2022 ihre Gültigkeit. Darauf hatten wir sowie die Bundesrechtsanwaltskammer, die Bundesnotarkammer und auch Anbieter von Kanzleisoftware in den letzten Monaten in zahlreichen Veröffentlichungen hingewiesen.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich noch nicht um ein Folgezertifikat bemüht haben, sollten dies unverzüglich tun.
Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Newsletter der BRAK