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A1-Bescheinigungen bei Geschäftsreisen ins Ausland

Veröffentlicht am: 12.03.2020

Wer vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat der EU selbstständig beruflich tätig ist, muss nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Sozialsysteme vor der Geschäftsreise beim zuständigen Versicherungsträger eine A1-Bescheinigung beantragen und bei der Reise mitführen. Gleiches gilt für abhängig beschäftigte Personen, die vorübergehend ins Ausland entsandt werden. Die Regelung gilt auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

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