Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) haben sich in einem gemeinsamen Brief entschieden gegen den von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière in einer Rede im Deutschen Bundestag erhobenen Vorwurf der „Geschäftemacherei“ gewandt. Der Bundesinnenminister hatte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten angelastet, Beratungen von Asylbewerbern, denen eine Abschiebung droht, als „Geschäftsmodell“ zu betreiben.