Mit dem Sondernewsletter 2/2022 hatte die Bundesrechtsanwaltskammer bereits darüber informiert, dass die Bundesnotarkammer im Jahr 2022 nach und nach alle ausgegebenen beA-Karten austauschen wird. Mit dem Austausch wird die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer in diesen Tagen beginnen.
Die Bundesnotarkammer schreibt zunächst alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an, deren Zertifikate Anfang September 2022 auslaufen. In weiteren Schritten werden dann diejenigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angeschrieben , deren Zertifikate zu einem späteren Zeitpunkt auslaufen. Schließlich werden die Mitarbeiterkarten ausgetauscht.
Alle weiteren Informationen zum Austausch der beA-Karten und der Inbetriebnahme der neuen beA-Karten finden Sie hier.