Unser Bezirk

Rechtsanwaltskammer Nürnberg

Unser Bezirk

RAK_Nbg_Header_Kammer

Ausweitung des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern"

Veröffentlicht am: 15.12.2020

Zum 11.12.2020 ist die Erste Änderung der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ vom 07.12.2020 in Kraft getreten. Die Fördervoraussetzungen für die Ausbildungsprämien werden mit der Änderung erleichtert und Übernahmeprämien und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung bis Mitte 2021 verlängert.

Im Einzelnen:

  • Ausbildungsbetriebe werden künftig bereits dann mit Ausbildungsprämien gefördert, wenn sie im Zeitraum von April bis Dezember 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten einen Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 50 Prozent oder in fünf zusammenhängenden Monaten von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr verkraften müssen
  • Die Durchführung von Kurzarbeit wird auch im zweiten Halbjahr 2020 berücksichtigt
  • Ausbildungen, die vom 24. Juni 2020 bis zum 31. Juli 2020 begonnen haben, werden in die Ausbildungsprämien miteinbezogen
  • Bei der Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsstelle wegen Insolvenz des ursprünglichen Betriebes verloren gegangen ist, wird dies unabhängig von den Betriebsgrößen mit einer Übernahmeprämie gefördert; Übernahmen werden bis zum 30. Juni 2021 gefördert
  • Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung werden bis einschließlich Juni 2021 verlängert

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/mehr-unterstuetzung-fuer-ausbildungsbetriebe.html

< none >

Zurück zur Übersicht Aktuelles.