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besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) – erfolgreiche Wiederinbetriebnahme

Veröffentlicht am: 10.09.2018

Die BRAK hat mitgeteilt, dass heute Morgen um 08:00 Uhr das beA-System erfolgreich wieder in Betrieb genommen worden sei. Nachdem die funktionalen Tests am vergangenen Wochenende erfolgreich gewesen wären, sei die Freigabe zur Wiederinbetriebnahme erteilt worden.

Das Senden und Empfangen von Nachrichten ist also seit heute Morgen wieder möglich, die passive Nutzungspflicht für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist wieder aufgelebt.

Grundsätzliche technische Probleme sind der BRAK derzeit nicht bekannt. In Einzelfällen könne es laut BRAK Probleme bei der Anmeldung geben, die nach Erkenntnissen der BRAK auf lokale Einstellungen an den Rechnern in den Kanzleien zurückzuführen wären. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an den beA-Support unter folgenden Kontaktdaten:

E-Mail: bea-servicedesk@atos.net
Telefon: 030/52 0009 444 (Mo. bis Fr. von 8.00 bis 20.00 Uhr)

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