Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 08.03.2023 (1 StR 188/22) mit der Scheinselbstständigkeit von Rechtsanwälten und einer möglichen Strafbarkeit nach § 266a StGB befasst.
Eine Urteilsbesprechung werden wir in WIR 4/2023 veröffentlichen.