Am 5. Oktober 2020 hat das StMWi die Dritte Änderungsrichtlinie zur Überbrückungshilfe erlassen, die heute im BayMBl veröffentlicht wurde:
Die Änderung betrifft die Verlängerung der Antragsfrist bis 9. Oktober 2020. Die aktuelle konsolidierte Fassung der Richtlinie, die wurde auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona) veröffentlicht.