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Corona Überbrückungshilfe I - Dritte Änderungsrichtlinie

Veröffentlicht am: 07.10.2020

Am 5. Oktober 2020 hat das StMWi die Dritte Änderungsrichtlinie zur Überbrückungshilfe erlassen, die heute im BayMBl veröffentlicht wurde:

2020 Nr. 570 Änderung der Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen

Die Änderung betrifft die Verlängerung der Antragsfrist bis 9. Oktober 2020. Die aktuelle konsolidierte Fassung der Richtlinie, die wurde auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona) veröffentlicht.

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