Hygieneregeln und Maskenpflicht bei den Gerichten
Infolge der Corona-Pandemie sind bei den Gerichten Sicherheitsvorkehrungen und Hygieneregeln einzuhalten. Sie sind erforderlich, um den Sitzungsbetrieb wieder in normalem Umfang aufnehmen zu können, insbesondere aber um im Falle einer Infektion die Infektionsketten nachvollziehen zu können.
Die Justiz bittet um Verständnis und Ihre Unterstützung, damit Mitarbeiter und Besucher des Gerichts so weit wie möglich geschützt werden können.
Bitte beachten:
Ab 13.05.2020 wird die Temperatur bei Betreten des Gerichts nur noch anlassbezogen gemessen.
Um den Eingangsbereich zu entlasten und Warteziten bzw. Ansammlungen zu vermeiden, können Sie die Selbstauskunft als PDF bereits vor Ihrem Termin herunterladen und ausgefüllt mitbringen.