Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30.9.2024 eingereicht werden. Das haben die Berufsorganisationen der „prüfenden Dritten“ aus Anwaltschaft, Steuerberaterschaft und Wirtschaftsprüfer:innen im Gespräch mit Bund und Ländern als Einigung erreicht. Zudem wird der Prüfungsprozess vereinfacht und beschleunigt.
Corona-Wirtschaftshilfen: letztmalige Fristverlängerung für Schlussabrechnungen
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