Der Europäische Gerichtshof hat am 17.05.2023 (C-97/22) entschieden, dass bei fehlender Belehrung über das Widerrufsrecht bei einem außerhalb von Diensträumen abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag, der Kunde nach Widerruf bereits erbrachte Dienstleistungen nicht bezahlen muss.
Eine Urteilsbesprechung werden wir in WIR 4/2023 veröffentlichen.