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Gemeinsame Stellungnahme der drei bayerischen Rechtsanwaltskammern kritisiert EU-Geldwäschepaket

Veröffentlicht am: 26.10.2021

Am 20.07.2021 hat die EU-Kommission umfangreiche Legislativvorschläge zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinazierung veröffentlicht. Das geplante Geldwäschepaket beinhaltet insbesondere die Schaffung nationaler sowie einer EU-weiten Aufsichtsbehörde im Bereich des GwG; zudem sollen einzelne Regelungen des GwG weiter verschärft werden.

In einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bayerische Staatsministerium der Justiz kritisieren die Rechtsanwaltskammern Bamberg, Nürnberg und München die Gesetzesvorschäge scharf.
Insbesondere die vorgesehene Einrichtung einer EU-weiten Aufsichtsbehörde, die auch mit Befugnissen zu Aufsichtsmaßnahmen über die Anwaltschaft ausgestattet sein soll, sowie nationaler Stellen zur Beaufsichtigung der Selbstverwaltungskörperschaften würden das Prinzip der anwaltlichen Selbstverwaltung in einer nicht hinnehmbaren Weise durchbrechen. Grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie die Stellung der Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege oder die anwaltliche Verschwiegenheit gerieten durch eine Umsetzung der Legislativentwürfe in Gefahr.
Darüber hinaus sehen die bayerischen Rechtsanwaltskammern keine Notwendigkeit, das GwG erneut ohne Anlass zu verschärfen und hiermit insbesondere im Bereich der Identifizierungspflichten in der Praxis kaum noch umsetzbare Hürden für die Verpflichteten zu schaffen.

Die gemeinsame Stellungnahme an das BayStMJ finden Sie hier.

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