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Hessische Sozialgerichtsbarkeit versendet ausschließlich über beA

Veröffentlicht am: 23.10.2018

Die hessische Justiz macht mit dem Start des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs von der Möglichkeit Gebrauch, Vorschusskostenrechnungen an die Bevollmächtigten der Kostenschuldner über deren beA zu versenden. Das Ministerium wies darauf hin, dass eine direkte Versendung der Gerichtskostenrechnungen an die Kostenschuldnerinnen oder Kostenschuldner in diesen Fällen nicht mehr erfolgt. Lediglich eventuell notwendige Mahnungen werden noch direkt an die zahlungspflichtigen Personen gesandt.

Mit der beigefügten Pressemitteilung des Hessischen Landessozialgerichts erhielt die Bundesrechtsanwaltskammer die Information, dass die hessischen Sozialgerichte und das Hessische Landessozialgericht nunmehr Schriftsätze an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausschließlich über das besondere elektronische Anwaltspostfach versenden werden. In der Pressemitteilung wird deshalb auch an die Notwendigkeit der Erstregistrierung appelliert, falls diese noch nicht erfolgt ist.

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