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Inbetriebnahme des Akteneinsichtsportals

Veröffentlicht am: 16.07.2019

Die Justiz hat gegenüber der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mitgeteilt, dass das Akteneinsichtsportal unter www.akteneinsichtsportal.de für die Gewährung elektronischer Akteneinsicht nunmehr grundsätzlich zur Verfügung stehe. Damit bestehe die Möglichkeit für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, unter der genannten Adresse Einsicht in elektronische Akten zu nehmen.

Wie funktioniert die Akteneinsicht?
Nachdem der Anwalt bei Gericht Akteneinsicht beantragt hat, der Antrag geprüft und bewilligt wurde, legt das Gericht die e-Akte unter einem bestimmten Link auf dem jeweiligen Gerichts- oder Landesserver ab und übermittelt dem Antragsteller die Zugangsdaten zum e-Akte-Portal und den Link zur e-Akte. Die Anbindung des elektronischen Akteneinsichtsportals an das beA-System ist in Planung. Daher übersendet derzeit die akteneinsichtsgewährende Stelle den Kolleginnen und Kollegen das Anschreiben mit entsprechenden Zugangsdaten noch auf dem Papierweg.
Anschließend kann sich der Antragsteller beim Akteneinsichtsportal anmelden und über den entsprechenden Link zur e-Akte gelangen, die er einsehen möchte. Die in der Mitteilung ausgegebenen Zugangsdaten sind für 30 Tage gültig. Ebenso lange wird die Akte über das Akteneinsichtsportal zum Abruf bereitgestellt. Nach Ablauf von 30 Tagen ist bei Bedarf die Beantragung erneuter Akteneinsicht erforderlich. Eine Aktualisierung des Akteninhalts erfolgt während des Bereitstellungszeitraums nicht. Die Akte hat den Stand des jeweiligen Bereitstellungszeitpunktes.

Weitere Informationen unter www.ejustice-bw.de.

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