Aus Gründen der Prävention stellt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof seinen Sitzungsbetrieb ab morgen, Dienstag, den 17. März 2020 für zu-nächst zwei Wochen, also bis einschließlich Dienstag den 31. März 2020 weitgehend ein. Bereits terminierte mündliche Verhandlungen wer-den soweit als möglich abgesetzt.