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PIN-Verfahren und Smartcard-Verfahren zur Registrierung an der Antragsplattform des BMWi

Veröffentlicht am: 17.08.2020

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die für ihre Mandanten „Überbrückungshilfe“ beantragen wollen, können sich an der digitalen Online-Plattform des BMWi registrieren. Dafür stellt das BMWi nun zwei unterschiedliche Verfahren zur Verfügung:

Das „PIN-Verfahren“ wird seit dem 10.08.2020 angeboten. Der Rechtsanwalt gibt im Registrierungsprozess für die Antragsplattform seine Daten ein. Diese Daten werden mit dem Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis abgeglichen und der Anwalt erhält dann einen PIN-Brief zugeschickt. Dieses Verfahren wird auch für die anderen antragsberechtigten Berufsträger (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer) eingesetzt. Der Dienstleister des BMWi hat, wie berichtet, ein Tutorial zur Registrierung und Anmeldung von antragserfassenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zum PIN-Verfahren zur Verfügung gestellt:

Wie vom BMWi angekündigt, wird nun zusätzlich das „Smartcard-Verfahren“ angeboten. Der Rechtsanwalt setzt dabei im Registrierungsprozess für die Antragsplattform seine beA-Karte ein. Von der Karte werden Name, Nachname und die sog. SAFE-ID ausgelesen. Diese Daten werden mit dem Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis abgeglichen und weitere Adressdaten ergänzt. Die beA-Karte wird in diesem Zusammenhang lediglich als Authentifizierungsmittel verwendet. Es erfolgt kein Zugriff auf das beAPostfach.

Das BMWi hat Informationen und ein Video „beA-Karte zur Anmeldung im Antragsportal einrichten“ veröffentlicht.

Die BRAK hat diese Informationen auf ihrer Homepage veröffentlicht und ihre FAQ entsprechend angepasst. Alle Informationen finden Sie unter https://brak.de/corona/#Überbrückungshilfe.

 

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