Die Bundesrechtsanwaltskammer beanstandet in ihrer Presseerklärung vom 11.09.2023 die rechtswidrige Praxis der Sichtung von Korrespondenz zwischen Verteidigern und Beschuldigten.
Presseerklärung der BRAK vom 11.09.2023: Finger weg von Verteidigerkorrespondenz!
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