In Bayern wurde inzwischen mit den Impfungen der Personen in der dritten Priorisierungsstufe begonnen.
Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg hatte sich bezüglich der Impfpriorisierung an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gewandt und um Klarstellung gebeten, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege gemäß § 4 Abs. 1 CoronaImpfV im Rahmen der Priorisierungsgruppe 3 Berücksichtigung finden. Mit Schreiben des Bayerischen Gesundheitsministers vom 09.03.2021 hat Herr Staatsminister Holetscheck dies für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bestätigt. Leider blieb nicht juristisches Personal in diesem Schreiben unerwähnt.
Die Eingruppierung in die Prioritätsgruppe 3 umfasst nach Ansicht des Präsidiums der Rechtsanwaltskammer Nürnberg auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzleien, ohne die der Betrieb einer Anwaltskanzlei und damit die Berufsausübung als Rechtsanwältin und Rechtsanwalt nicht möglich wäre. Für den Nachweis im Impfzentrum bzw. beim Hausarzt ist eine Bestätigung des Arbeitgebers ausreichend.
Ein Muster für eine solche Bestätigung finden Sie hier.