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Störung im elektronischen Rechtsverkehr bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Bayern

Veröffentlicht am: 28.09.2022

Das IT-Servicezentrum der bayerischen Justiz teilt mit, dass aufgrund technischer Probleme die Funktionen für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Bayern aktuell leider nicht verlässlich zur Verfügung stehen. Die Störung betrifft sowohl den Empfang als auch den Versand von elektronischen Nachrichten. Für die Justiz bestimmte Nachrichten, die z.B. aus dem beA versandt werden, gehen in den elektronischen Postfächern der Gerichte ein, können jedoch von dort nur verzögert abgeholt werden. Dies ist für die Einreichenden nicht ohne weiteres erkennbar.

Das IT-Servicezentrum bittet darum, diesen Umstand bei Schriftstücken, die elektronisch eingereicht wurden, zu berücksichtigen. Schriftstücke, insbesondere Eilsachen, sollten bis zur Behebung der Probleme ggfls. nochmals auf dem Postweg eingereicht werden.

Informationen zu Störungen im ERV finden Sie auch im zentralen Portal für den elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten und Behörden.

 

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