Auf das Schreiben des Kammerpräsidenten Hans Link vom 21.04.2020 hin bestätigt Staatsministerin Carolina Trautner, Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit Schreiben vom 12.05.2020, dass die Rechtsberatung und -vertretung im Rahmen der Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung) als Teil der kritischen Infrastruktur gewertet werden. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, aber auch deren Mitarbeiter der Kanzlei haben eine Berechtigung zur Inanspruchnahme der Notbetreuung, sofern auch die weiteren Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Notbetreuung gegeben sind.
Staatsministerin Trautner bestätigt Einstufung von Rechtsanwälten/-innen als systemrelevant
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