Am 12.03.2021 ist die Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 11.03.2021 im Bundesanzeiger verkündet worden. Sie ist bereits am Tag nach der Verkündung, d. h. am 13.03.2021, in Kraft getreten.
Dadurch wurde die am 15.03.2021 auslaufende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 30.04.2021 verlängert. Daneben enthält die Änderungsverordnung Ergänzungen, die neben redaktionellen Klarstellungen v. a. die Erstellung und Umsetzung betrieblicher Hygienekonzepte (§ 3 Corona-ArbSchV-neu; siehe Anlage 1, Art. 1 Ziff. 3) umfassen.